Kinderschutz
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
Für Grünpünktchen e.V. steht das körperliche und seelische Wohl der von ihm zu betreuenden Kinder an erster Stelle. Die individuelle Entwicklung jedes einzelnes Grünpünktchen e.V. anvertrauten Kindes steht dabei zu jedem Zeitpunkt im Zentrum der pädagogischen Arbeit.
Ergeben sich innerhalb des Teams von Grünpünktchen Beobachtungen und gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung (u.a. körperliche und seelische Vernachlässigung, Misshandlungen, Missbrauch) wird zunächst die Einrichtungsleitung darüber informiert. Es wird eine zweckmäßige Risikoeinschätzung vorgenommen, die möglichst die gesamte Lebenssituation des Kindes miteinbezieht, da die Gefährdungssituation zumeist Teil eines komplexen Geschehens ist. Aufgrund dieser sehr umfangreichen und schwierigen Aufgaben haben wir das Recht und die Pflicht eine insoweit erfahrene Fachkraft in den Prozess der Einschätzung hineinzuziehen. Bei der Risikoeinschätzung beachten wir sowohl die belastenden als auch entlastenden Faktoren. Ressourcen können sich beispielsweise in den Kompetenzen des familiären Systems, in der sozialen Einbindung und in den Kontakten zu Institutionen der Familie oder einzelnen Familienmitglieder widerspiegeln.
Belastende Faktoren hingegen finden sich immer wieder in problematischen familiären Dynamiken, individuellen Belastungen oder problematischen Verhaltensweisen einzelner Familienmitglieder wieder. Ziel der Gefährdungseinschätzung ist das Treffen einer Entscheidung ob, beziehungsweise inwieweit, in dem jeweiligen Fall eine „dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende(n) Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII), oder ob „eine Gefährdung des Kindeswohls“ (§ 8a SGB VIII, § 1666 BGB) vorliegt.
Durch das Hinzuziehen einer Fachkraft soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass viele Mitarbeiter nicht über die notwendigen Kompetenzen für eine Gefährdungseinschätzung verfügen. Die Fachkraft hat die Aufgabe uns bei der Kooperation und Kommunikation zu fördern, die Einbeziehung der Eltern, und gegebenenfalls des Kindes in die Gefährdungseinschätzung vorzubereiten und zu unterstützen, und personenbezogene oder institutionelle Verdrängungsmechanismen möglicherweise offenzulegen. Ferner wird die Unterstützung bei der Erarbeitung von Hilfe- und Schutzkonzepten für das betroffene Kind dem Aufgabenfeld der Fachkraft zugeteilt.
Wir sind dazu verpflichtet die Erziehungsberechtigten sowie das Kind an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen. Nach §8 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 SGB VIII ist eine Grenze der Beteiligungspflicht gezogen sollte sie dem Schutz des Kindeswohls abträglich sein. Die Kinder sollen dabei immer altersgerecht und ihrem Entwicklungsstand entsprechend beteiligt werden. Da mit der Aussage der altersgerechten Beteiligung von Kindern keine Altersgrenze einhergeht, sind alle Kinder zu beteiligen - auch Kleinkinder. Sollten diese sich noch nicht selbst artikulieren können, so kann die Beteiligung durch Interaktionsbeobachtungen (z.B. bei. Spielen, Malen, die Beobachtungen von Mimik und/ oder Körpersprache) erfolgen.
Unsere Kooperationsverpflichtung schließt auch die Beteiligung der Erziehungsberechtigten bei einer Gefährdungseinschätzung und dem Treffen weiterer Entscheidungen mit ein. Somit gehört es zu unserer Pflicht, die Eltern in schwierigen Situationen oder gar Konfliktlagen miteinzubeziehen. Regelmäßig stattfindende Entwicklungsgespräche bieten für uns eine sinnvolle Grundlage für die Thematisierung der Bedürfnisse, Auffälligkeiten oder Entwicklungsprobleme der Kinder. Die entsprechende Fachkraft benötigt hier auf der einen Seite für die Gefährdungsabschätzung möglichst umfangreiche Informationen von den Erziehungsberechtigten, nur so können die Verdachtsmomente abgeklärt werden. Auf der anderen Seite muss die Vertrauensbasis mit den Erziehungsberechtigten aufrechterhalten werden. Sollten die Eltern in Reaktion auf ein solches Gespräch für ihr Kind einen Wechsel der Kindertageseinrichtung vornehmen, muss Grünpünktchen bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung das Jugendamt informieren.
Im weiteren Verlauf finden Gespräche mit den jeweiligen Eltern statt. Diese werden von der Fachkraft geführt, die die Familie von Anfang an bei Grünpünktchen e.V. betreut. Ziel des Gesprächs ist es, das gegenseitige Vertrauen stets zu bewahren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die das Wohl des Kindes wieder herstellen kann.
Alle Beobachtungen, Gespräche mit den Eltern und dem Team, zu diesem Ereignis werden von Grünpünktchen e.V. schriftlich dokumentiert.
Gelingt es nicht, eine Kooperation mit den Eltern herzustellen, oder besteht die Annahme zur akuten Gefahr für das Kind, ist Grünpünktchen e.V. verpflichtet das Jugendamt Regensburg umgehend über die Ereignisse zu informieren und alle schriftlichen Dokumente weiterzuleiten
(§ 8a Abs. 4 S. 2 SGB VIII). Eine Benachrichtigung ist vom Gesetzgeber ausschließlich dann vorgesehen, wenn unser eigenes Handeln und unsere eigenen Bemühungen gescheitert sind, oder eben eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, welche eine sofortige Meldung an das Jugendamt unumgänglich macht.